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   LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11   

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https://dejure.org/2011,21470
LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2011,21470)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2011,21470)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. März 2011 - 3 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2011,21470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstelle zum Vermittlungsversuch ist durch Arbeitgeberin bei gescheitertem Interessenausgleich über eine Betriebsänderung gemäß §§ 111, 112 BetrVG anzururufen; Anruf der Einigungsstelle zum Vermittlungsversuch durch die Arbeitgeberin bei gescheitertem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zur Verhandlung über einen Interessenausgleich; unbegründete Beschwerde des Betriebsrats bei fehlender Verhandlungsbereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2005 - 5 TaBV 16/05

    Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11
    Anderenfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle zu blockieren (vgl. LAG Hamm vom 20.03.2009 Az. 10 TaBV 17/09, LAG Hamm v. 09.02.2009, Az.: 10 TaBV 3/09; LAG Rheinland-Pfalz v. 19.04.2005, Az.: 5 TaBV 16/05, jeweils zitiert nach Juris).
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11
    Anderenfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle zu blockieren (vgl. LAG Hamm vom 20.03.2009 Az. 10 TaBV 17/09, LAG Hamm v. 09.02.2009, Az.: 10 TaBV 3/09; LAG Rheinland-Pfalz v. 19.04.2005, Az.: 5 TaBV 16/05, jeweils zitiert nach Juris).
  • LAG Hamm, 06.09.2010 - 10 TaBV 51/10

    Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans nach Eröffnung einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11
    Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich ggf. für unzuständig erklären kann (vgl. LAG Hamm vom 06.09.2010, Az. 10 TaBV 51/10, zitiert nach juris; Fitting, BetrVG , 25.Aufl., § 76 Rn.21).
  • LAG Hamm, 09.02.2009 - 10 TaBV 3/09

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11
    Anderenfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle zu blockieren (vgl. LAG Hamm vom 20.03.2009 Az. 10 TaBV 17/09, LAG Hamm v. 09.02.2009, Az.: 10 TaBV 3/09; LAG Rheinland-Pfalz v. 19.04.2005, Az.: 5 TaBV 16/05, jeweils zitiert nach Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2013 - 4 TaBV 14/13

    Einigungsstelle, Einrichtung einer Einigungsstelle, Antrag,

    Wird das Scheitern nicht ohne jeden Anlass behauptet, so kann das Rechtsschutzbedürfnis nicht verneint werden (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11 -, zit. n. Juris Rn. 21; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.12.2009 - 4 TaBV 37/09 -).

    c) Dabei ist wiederum zu beachten, dass der Maßstab der offensichtlichen Unzuständigkeit gemäß § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG sich nicht nur bezieht auf die Frage der Unzuständigkeit der Einigungsstelle im engeren Sinne, sondern auch auf alle sonstigen im Zusammenhang mit der Entscheidung zu prüfenden Fragen, z. B. auch für das Scheitern der Verhandlungen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 05.04.2005 - 7 TaBV 7/05 -, zit. n. Juris Rn. 15; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11 -, zit. n. Juris Rn. 21; Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 76 Rn. 22).

    Ein bestimmter Ablauf der Verhandlungen, deren förmliches Scheitern oder eine gewisse Intensität der Einigungsbemühungen sind keine Verfahrensvoraussetzungen für die Anrufung der Einigungsstelle (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11 -, zit. n. Juris Rn. 21).

    Richtig mag insoweit noch der Ansatz des Betriebsrates sein, dass die Anrufung der Einigungsstelle unter Umständen dann verfrüht sein kann, wenn der Betriebsrat noch nicht ausreichend informiert ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11 -, zit. n. Juris Rn. 22).

    Denn Informationsdefizite können im Einigungsstellenverfahren ausgeglichen werden (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11 -, zit. n. Juris Rn. 21 u. 22; Göpfert/Krieger NZA 2005, 258).

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